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Familienrecht

 

Das Familienrecht regelt die Rechtsbeziehungen der durch Ehe, Familie, Lebenspartnerschaft oder Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen.

  • Scheidung

     

    Als Scheidung wird die Auflösung der Ehe bezeichnet, vgl. §1564 BGB.  

  • Zugewinnausgleich

     

    Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten das Anfangsvermögen übersteigt, vgl. §1373 BGB.

  • Ehegattenunterhalt

     

    Die Ehegatten sind einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten, vgl. §1360 BGB.

  • Kindesunterhalt

     

    Die Eltern sind gegenüber den Kindern zur Leistung des Kindesunterhaltes gemäß § 1751 BGB verpflichtet.

     

     

  • Sorgerecht

     

    Das Sorgerecht wird grundsätzlich von beiden Eltern ausgeübt, vgl. §1687 Abs. 1 BGB. 

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