Familienrecht
Das Familienrecht regelt die Rechtsbeziehungen der durch Ehe, Familie, Lebenspartnerschaft oder Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen.
-
Scheidung
Als Scheidung wird die Auflösung der Ehe bezeichnet, vgl. §1564 BGB.
-
Zugewinnausgleich
Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten das Anfangsvermögen übersteigt, vgl. §1373 BGB.
-
Ehegattenunterhalt
Die Ehegatten sind einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten, vgl. §1360 BGB.
-
Kindesunterhalt
Die Eltern sind gegenüber den Kindern zur Leistung des Kindesunterhaltes gemäß § 1751 BGB verpflichtet.
-
Sorgerecht
Das Sorgerecht wird grundsätzlich von beiden Eltern ausgeübt, vgl. §1687 Abs. 1 BGB.